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   OLG Hamm, 16.03.2022 - 2 WF 31/22   

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https://dejure.org/2022,7065
OLG Hamm, 16.03.2022 - 2 WF 31/22 (https://dejure.org/2022,7065)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.03.2022 - 2 WF 31/22 (https://dejure.org/2022,7065)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. März 2022 - 2 WF 31/22 (https://dejure.org/2022,7065)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1671 I BGB, 76 I FamFG, 114 ZPO
    Verfahrenskostenhilfe, Mutwilligkeit, elterliche Sorge

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 76 Abs. 2 ; ZPO § 127 Abs. 2
    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; Begriff der Mutwilligkeit; Nichtinanspruchnahme eines kostenfreien Vermittlungsangebots eines Jugendamts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 1544
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 09.03.2016 - 2 WF 38/16

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; gemeinsame Sorgeerklärung; tragfähige soziale

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2022 - 2 WF 31/22
    Unter diesen Umständen kann beispielsweise die Einleitung eines Verfahrens auf Regelung der Umgangskontakte mit einem Kind nach § 1680 BGB mutwillig sein, wenn der die Regelung des Umgangs begehrende Elternteil ohne Rücksprache mit dem anderen Elternteil oder dem Jugendamt, d. h. ohne überhaupt die Möglichkeit einer Einigung abzuklären, ein gerichtliches Verfahren einleitet (vgl. Senat, Beschluss v. 18.12.2003 - 2 WF 420/03 - FamRZ 2004, 1116; Beschluss v. 9.3.2016 - 2 WF 38/16 - FamRZ 2016, 1375, 1376).

    Des Weiteren kann auch ein Verfahren auf Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge gem. § 1626a BGB mutwillig sein, wenn der antragstellende Elternteil nicht vor der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens versucht, die kostenfreie Beurkundung einer gemeinsamen Sorgeerklärung nach § 59 I 1 Nr. 8 SGB VIII im Einvernehmen mit dem anderen Elternteil herbeizuführen (vgl. Senat, Beschluss v. 9.3.2016 - 2 WF 38/16 - FamRZ 2016, 367, zit. nach juris, Rn. 11).

  • BGH, 29.04.2020 - XII ZB 112/19

    Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil bei Vorliegen umfänglicher

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2022 - 2 WF 31/22
    Dafür ist erforderlich, dass eine ausreichende Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft zwischen den Eltern besteht, soweit dies zur wirksamen Ausübung der Vollmacht im Interesse des Kindeswohls erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss v. 29.4.2020 - XII ZB 112/19 - FamRZ 2020, 1171, 1174, Tz. 28, 31 f.).
  • OLG Hamm, 10.10.2013 - 2 WF 213/13

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2022 - 2 WF 31/22
    Mutwillig ist eine Rechtsverfolgung dann, wenn ein verständiger, nicht verfahrenskostenhilfebedüftiger Beteiligter seine Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht (vgl. Senat, Beschluss v. 10.10.2013 - 2 WF 213/13 - FamRZ 2014, 959).
  • OLG Hamm, 18.12.2003 - 2 WF 420/03

    Mutwilligkeit eines gerichtlichen Umgangsverfahrens; Beiordnung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2022 - 2 WF 31/22
    Unter diesen Umständen kann beispielsweise die Einleitung eines Verfahrens auf Regelung der Umgangskontakte mit einem Kind nach § 1680 BGB mutwillig sein, wenn der die Regelung des Umgangs begehrende Elternteil ohne Rücksprache mit dem anderen Elternteil oder dem Jugendamt, d. h. ohne überhaupt die Möglichkeit einer Einigung abzuklären, ein gerichtliches Verfahren einleitet (vgl. Senat, Beschluss v. 18.12.2003 - 2 WF 420/03 - FamRZ 2004, 1116; Beschluss v. 9.3.2016 - 2 WF 38/16 - FamRZ 2016, 1375, 1376).
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